Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – sind auch Sie gesetzlich verpflichtet ?

Sehr geehrte Damen und Herren,


in Deutschland müssen alle Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte, forderte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen alle Eigentümer zwischen dem 01.07. und dem 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form einreichen. Hierzu werden Sie in der ersten Jahreshälfte 2022 von der Finanzverwaltung aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Wir unterstützen Sie gerne individuell zum Neubewertungsverfahren und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.

Sie sind an einem Beratungsgespräch interessiert? Dann vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob Dick
Steuerberater